
Barrierefreie Website: Prüfung und Umsetzung
Wir prüfen Ihre Website auf Barrieren und setzen Verbesserungen um. Ein WCAG-Audit dokumentiert Befunde und konkrete Ansatzpunkte für die technische Umsetzung.
Als Agentur für barrierefreie Websites verbinden wir Prüfung, Maßnahmenplan und technische Umsetzung. Ziel ist, dass Menschen Ihr Angebot mit Tastatur und unterstützenden Hilfsmitteln besser nutzen können. Prüfstandard und Umfang werden vorab festgelegt.
- Prüfung und Umsetzung Befunde und technische Korrekturen zusammen planen.
- Direkter Ansprechpartner Fragen zu Bedienung und Technik unmittelbar klären.
- Ergebnisse nachvollziehen Fundstellen, Prioritäten und Nachtests dokumentieren.
Wo Interessenten bei der Bedienung scheitern können
Eine Anfrage, Buchung oder Bestellung kann abbrechen, wenn Menschen Menüs, Felder oder Schaltflächen nicht bedienen können. Wir prüfen diese Wege aus Sicht der Nutzung und ordnen die Hindernisse konkret zu.
Vier typische Situationen zeigen, wo sich eine Prüfung lohnt. Welche Seiten und vollständigen Abläufe wir untersuchen, wird für Ihre Website festgelegt. Besprechen Sie die wichtigsten Nutzerwege Ihrer Website.
Menüs bleiben unerreichbar
Navigation und Dialoge mit der Tastatur bedienen können.
Anfragen brechen ab
Felder, Fehlermeldungen und Bestätigung verständlich machen.
Inhalte sind schwer erkennbar
Kontraste, Vergrößerung und Textalternativen prüfen.
Orientierung geht verloren
Überschriften, Zustände und Rückmeldungen klar zuordnen.
So unterstützen wir Ihre barrierefreie Website
Sie können mit einer kompakten Erstprüfung beginnen, ein vertieftes WCAG-Audit beauftragen oder festgestellte Barrieren gezielt beheben lassen. Der vereinbarte Umfang beschreibt, was geprüft und welches Ergebnis geliefert wird.
Bei einem Website-Relaunch fließen die Anforderungen bereits in Strategie, Informationsarchitektur, Gestaltung, Entwicklung und Qualitätssicherung ein. Für bestehende Websites werden Korrekturen in Theme, Plugin, Inhalt oder Anwendung geplant. Klären Sie den passenden Einstieg für Ihre Website.
- Kompakte ErstprüfungEin Accessibility Quick Check untersucht zentrale Seitentypen und Nutzerwege. Sie erhalten eine priorisierte Einschätzung der wichtigsten Handlungsfelder.
- Vertieftes WCAG-AuditRepräsentative Seiten und vollständige Nutzerprozesse werden geprüft: Tastaturbedienung, Semantik, Formulare, Kontraste und dynamische Komponenten.
- Barrieren gezielt behebenWir überarbeiten vereinbarte HTML-Strukturen, Formulare, Fokusverhalten und Komponenten. Die Änderungen werden anschließend im festgelegten Umfang nachgeprüft.
- Qualität weiterführenLeitlinien, Einweisungen, Stichproben und Prüfungen nach Änderungen helfen bei zugänglichen neuen Inhalten und Funktionen.
Ihre Agentur für barrierefreie Websites
Martin Exenberger ist Ihr Ansprechpartner für Prüfung und technische Umsetzung. Umfang, Prioritäten und Nachprüfung werden nachvollziehbar festgelegt. Die Arbeitsweise von MAEX Tech verbindet konkrete Befunde mit abgestimmten Korrekturen.
MAEX Tech hat seinen Standort in Kirchbichl im Bezirk Kufstein. Workshops und technische Abstimmungen können bei Unternehmen in Tirol persönlich stattfinden. Audits, Entwicklung und Nachtests lassen sich ebenso digital für Unternehmen in Österreich und Deutschland durchführen.
Direkter Ansprechpartner
Fragen zu Audit, Design, Code und Umsetzung werden zentral koordiniert.
Konkrete technische Befunde
Probleme werden mit Fundstelle, Auswirkung und Korrekturvorschlag dokumentiert.
Umsetzung im vorhandenen System
Korrekturen werden passend zur bestehenden Website und ihrer technischen Struktur geplant.
Transparente Leistungsgrenzen
Drittanbieter, rechtliche Bewertung und unabhängige Zertifizierung werden klar vom technischen Leistungsumfang getrennt.
Weiterführung nach dem Audit
Wartung, Re-Tests und neue Funktionen können auf dem vorhandenen Maßnahmenplan aufbauen.
Barrieren gezielt prüfen. Verbesserungen fundiert planen.
Wählen Sie den passenden Einstieg für Ihre Website. Sie erhalten konkrete Befunde und eine Grundlage für die nächsten Korrekturen; die technische Umsetzung wird getrennt vereinbart.
Orientierung
Für einen ersten fundierten Blick auf Ihre bestehende Website. Die vereinbarte Stichprobe zeigt, wo Besucher bei der Nutzung auf Barrieren stoßen.
- Bis zu 3 repräsentative Seiten
- Abgestimmte Stichprobe statt pauschalem Scan-Score
- Dokumentierte Befunde mit Fundstellen
- Priorisierte Fehlerübersicht als Arbeitsgrundlage
- Prüfstandard und Umfang gemeinsam festlegen
- Befunde mit Fundstellen dokumentieren
- Ergebnisse persönlich einordnen
Bis zu 3 repräsentative Seiten; konkrete Prüfschritte werden vor Beginn vereinbart.
Wichtige Nutzerwege
Für Websites, bei denen ein zentraler Anfrageweg zuverlässig bedienbar sein soll. Wir prüfen bis zu sechs Seitentypen und diesen Weg im vereinbarten Rahmen.
- Bis zu 6 Seitentypen
- Ein zentraler Anfrageweg im Prüfrahmen
- Befunde zu Struktur, Bedienung und Rückmeldungen
- Dokumentation als Grundlage für gezielte Korrekturen
- Prüfstandard und Umfang gemeinsam festlegen
- Befunde mit Fundstellen dokumentieren
- Ergebnisse persönlich einordnen
Bis zu 6 Seitentypen und 1 zentraler Anfrageweg. Technische Umsetzung ist gesondert.
Erweiterter Audit
Für eine umfangreichere Website mit unterschiedlichen Seitentypen und wichtigen Prozessen. Der vereinbarte Prüfrahmen umfasst zwei zentrale Abläufe.
- Bis zu 10 Seitentypen
- Zwei zentrale Abläufe im vereinbarten Prüfrahmen
- Prüfstandard, Stichprobe und Grenzen dokumentieren
- Befunde und technische Korrekturhinweise priorisieren
- Prüfstandard und Umfang gemeinsam festlegen
- Befunde mit Fundstellen dokumentieren
- Ergebnisse persönlich einordnen
Bis zu 10 Seitentypen und 2 zentrale Abläufe; Testumgebung und technische Zugänge vorab abstimmen.
Richtpreise netto für die vereinbarte Stichprobe. Ein technischer Prüfbericht ist keine Zertifizierung oder rechtliche Konformitätsgarantie. Korrekturen, zusätzliche Nutzerwege und Nachprüfungen werden gesondert beauftragt.
WCAG-Audit: Prüfumfang und Kosten nachvollziehbar festlegen
Vor einer Prüfung klären wir die Website, wichtige Seitentypen und vollständige Abläufe. Ein Kontaktformular oder Kaufprozess lässt sich nicht anhand eines einzelnen Screenshots bewerten.
Welche Seiten und Abläufe geprüft werden
Vor dem Audit werden Prüfstandard, Konformitätsstufe und Umfang festgehalten. Unterschiedliche Seitentypen, Navigation, Formulare und wichtige Abläufe müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.
Automatische Prüfungen werden durch vereinbarte manuelle Tests ergänzt. Befunde beschreiben die betroffene Stelle, die Auswirkung und einen nachvollziehbaren Korrekturansatz.
PDF-Dokumente können in den Prüfrahmen aufgenommen werden. Umfangreiche oder komplexe Dokumente benötigen eine eigene Prüfung und gegebenenfalls spezialisierte Nachbearbeitung.
Was den Aufwand bestimmt
Seitenvielfalt, interaktive Funktionen, Shop-Abläufe und externe Komponenten beeinflussen die Prüfung. Bericht, technische Korrekturen und Nachtests werden im Angebot voneinander abgegrenzt.
Bei einer neuen Website fließen die Anforderungen in Webdesign und technische Entwicklung ein. Wiederkehrende Kontrollen nach Änderungen können Teil der Betreuung sein.
Die Dauer hängt zusätzlich von Sprachen, Drittanbietern und gewünschter Prüftiefe ab. Ein Quick Check ist weniger umfangreich als ein vollständiges Audit eines Shops mit Kundenkonto, Buchung und Zahlung. Die technische Ausgangslage, Zahl der Barrieren und benötigte Anpassungen bestimmen den Umsetzungsaufwand.
Vom vereinbarten Prüfrahmen zur dokumentierten Verbesserung
Jede Phase schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die nächste. Dadurch bleiben Prüfumfang, Prioritäten, technische Änderungen und verbleibende Einschränkungen transparent.
- 01
Umfang und Bestand klären
Ziel, Plattform, Standard und Konformitätsstufe festlegen. Seitentypen, Navigation, Inhalte, Formulare, Shops, Benutzerkonten, vollständige Prozesse und Drittanbieter erfassen.
- 02
Prüfen und priorisieren
Scans mit Tastatur-, Struktur-, Interaktions- und Screenreader-Tests verbinden. Barrieren nach Auswirkung, Häufigkeit, betroffenen Prozessen und Aufwand einordnen.
- 03
Verbesserungen umsetzen
Design, Inhalte, Komponenten und technische Strukturen im vereinbarten Umfang korrigieren. Zuständigkeiten und Freigaben abstimmen.
- 04
Ergebnisse nachprüfen
Behobene Punkte und die betroffenen zentralen Nutzerprozesse erneut testen. Verbleibende Einschränkungen festhalten.
- 05
Übergeben und weiterführen
Änderungen, redaktionelle Regeln und zukünftige Prüfpunkte verständlich dokumentieren. Die weitere Pflege und mögliche Folgeprüfungen abstimmen.
Automatische Prüfung und manuelle Tests kombinieren
Prüfwerkzeuge finden nur einen Teil der Barrieren. Tastaturbedienung, Formulare und wichtige Abläufe werden deshalb auch manuell im vereinbarten Umfang untersucht.
Die vereinbarten WCAG-Kriterien geben die technische Grundlage vor. Ein Scan oder eine Stichprobe belegt nicht pauschal die Konformität ungeprüfter Bereiche. Ergebnisse beziehen sich auf den dokumentierten Prüfrahmen; vollständige betroffene Prozesse werden entsprechend berücksichtigt.
Automatisierte Analyse
Technische Werkzeuge untersuchen Seiten und Komponenten auf eindeutig erkennbare Fehler und wiederkehrende Muster.
Tastaturprüfung
Navigation, Menüs, Dialoge, Formulare und Funktionen werden ohne Maus bedient.
Fokus und Interaktion
Reihenfolge, Sichtbarkeit und Verhalten des Fokus werden bei dynamischen Komponenten kontrolliert.
Semantik und Screenreader
Überschriften, Regionen, Beschriftungen, Rollen, Zustände und Rückmeldungen werden technisch geprüft.
Responsive Prüfung
Zoom, Textvergrößerung, mobile Bedienung und unterschiedliche Bildschirmgrößen werden berücksichtigt.
Vollständige Prozesse
Registrierung, Anfrage, Buchung oder Bestellung werden vom Einstieg bis zur Bestätigung geprüft.
Fachliche Bewertung
Probleme werden nach tatsächlicher Auswirkung und nicht ausschließlich nach einem automatisch berechneten Score priorisiert.
WordPress, Erweiterungen und Inhalte gemeinsam prüfen
Barrieren können im Theme, in Plugins oder in redaktionellen Inhalten entstehen. Wir prüfen das Zusammenspiel und ordnen Korrekturen den betroffenen Bereichen zu.
Navigation und dynamische Elemente: Menüs, Filter, Slider und Dialoge müssen im vereinbarten Umfang per Tastatur erreichbar sein und einen sichtbaren Fokus besitzen. Offcanvas-Menüs, Modalfenster, Tabs und Akkordeons benötigen nachvollziehbare Zustände und eine passende Fokussteuerung.
Formulare und Struktur: Beschriftungen und Fehler müssen den Feldern zugeordnet sein. Eine allein farbliche Fehlermeldung kann Informationen vorenthalten. Überschriften sollen eine nachvollziehbare Hierarchie bilden, damit Inhalte überblickt und gezielt angesprungen werden können.
Bei einem Website-Relaunch werden zugängliche Bedienung und Inhalte früh geplant. Für WooCommerce-Shops und Web-Apps betrachten wir vereinbarte vollständige Bestell- und Benutzerabläufe bis zur Bestätigung. Prüfungen nach späteren Änderungen werden im Umfang der technischen Betreuung vereinbart.
Lassen Sie den Prüfrahmen für Ihre Website oder Ihren Shop festlegen.
Header und Navigation
Desktop- und Offcanvas-Menüs, Untermenüs, Skip-Links, Fokusreihenfolge, sichtbare Fokuszustände und verständliche Schaltflächen.
Formulare
Sichtbare Labels, Pflichtfeldkennzeichnung, verständliche Hinweise, zugängliche Fehlermeldungen und korrekte Statusausgabe.
Dynamische Komponenten
Akkordeons, Tabs, Slider, Suchvorschläge, Filter, Modalfenster, Offcanvas-Inhalte sowie Lade- und Erfolgsmeldungen.
WooCommerce
Produktsuche, Produktvarianten, Mengenwahl, Filter, Warenkorb, Checkout, Gutscheine, Kundenkonto, Zahlungs- und Versandmethoden.
Consent und Drittanbieter
Cookie-Banner, Zahlungsdienste, Buchungssysteme, Karten und eingebettete Anwendungen werden geprüft. Die Korrekturmöglichkeiten hängen vom jeweiligen Anbieter ab.
Welche Anforderungen gelten für Ihre Website?
Nicht jede Website fällt unter dieselben Regeln. Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße beeinflussen die Einordnung. Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen; mögliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
Für Ihr Projekt werden der anwendbare Rahmen und der technische Prüfstandard mit Konformitätsstufe festgelegt. Die WCAG 2.2 beschreibt überprüfbare Kriterien für Webinhalte. Eine technische Prüfung und die rechtliche Einordnung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
WCAG 2.2 beschreibt Kriterien in den Stufen A, AA und AAA anhand der Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Ob und wie die europäische Norm EN 301 549 heranzuziehen ist, wird passend zum Auftrag und Rechtsrahmen eingeordnet. Standard, Version und Konformitätsstufe werden festgehalten; ein technischer Prüfbericht ersetzt keine rechtliche Einzelfallbewertung.
- Webshops und B2C-AngeboteWooCommerce-Shops, Buchungsplattformen, Ticketverkauf, Abonnements und andere online abschließbare Verbraucherdienstleistungen können unter das BaFG fallen.
- Öffentliche StellenWebsites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen unterliegen eigenen Vorgaben und Prüf- beziehungsweise Dokumentationspflichten.
- Unternehmens- und InformationsseitenReine Informationsseiten ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit fallen nicht automatisch unter denselben E-Commerce-Anwendungsbereich. Interaktive Funktionen müssen im Einzelfall betrachtet werden.
- KleinstunternehmenKleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Dienstleistungspflichten des BaFG ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird anhand der vollständigen Unternehmensdaten geprüft.
- Weitere AnforderungenBarrierefreiheit kann auch durch Diskriminierungsschutz, Ausschreibungen, Verträge, Qualitätsvorgaben oder die Anforderungen der Zielgruppe relevant werden.
Technische Prüfung und zusätzliche Validierung
Ein WCAG-Audit prüft definierte technische Kriterien. Tests mit Menschen, die assistive Technologien im Alltag verwenden, können zusätzlich zeigen, wie verständlich und effizient reale Aufgaben gelöst werden.
Für eine unabhängige Zertifizierung, formale Konformitätsbewertung, spezialisierte Nutzertests oder eine verbindliche rechtliche Beurteilung kann bei Bedarf eine dafür qualifizierte externe Fachstelle eingeplant werden. Umfang, Verantwortung und Ergebnis werden gesondert abgestimmt.
Barrierefreiheit bei Änderungen mitdenken
Neue Inhalte und Funktionen können neue Hürden schaffen. Klare Redaktionsregeln und regelmäßige Prüfungen unterstützen die weitere Pflege.
Wiederverwendbare zugängliche Komponenten erleichtern konsistente neue Seiten und begrenzen fehleranfällige Gestaltung. Redaktionsregeln und Einweisungen behandeln Überschriften, Links, Bilder, Tabellen, Videos und Dokumente. Neue Formulare, Filter, Buchungswege und Integrationen werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Nach Änderungen an Themes, Plugins und Drittanbieterdiensten werden Auswirkungen auf Bedienung und Semantik kontrolliert. Wichtige Seitentypen und Nutzerprozesse können in vereinbarten Intervallen erneut geprüft werden. Den Umfang stimmen wir mit der laufenden WordPress-Betreuung ab.
- Zugängliche InhaltsmoduleKonsistente Bausteine für neue Inhalte verwenden.
- RedaktionsregelnBilder, Links, Überschriften und Medien zugänglich pflegen.
- Prüfung neuer FunktionenNeue Abläufe vor der Veröffentlichung testen.
- Kontrolle nach UpdatesAuswirkungen auf Bedienung und Semantik kontrollieren.
- Regelmäßige StichprobenWichtige Seiten und Prozesse erneut prüfen.
Fragen zu barrierefreien Websites und WCAG-Audits
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für jede Website?
Nein. Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Österreich Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter bestimmte Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher. Angebot, Funktionen und mögliche Ausnahmen müssen im Einzelfall eingeordnet werden. Eine reine Informationsseite fällt nicht automatisch unter diesen Anwendungsbereich.
Gilt das BaFG auch für reine B2B-Websites?
Websites, die sich ausschließlich an Unternehmen richten und keine Verbraucherverträge ermöglichen, fallen grundsätzlich nicht unter denselben E-Commerce-Anwendungsbereich des BaFG. Andere gesetzliche, vertragliche oder organisatorische Anforderungen können dennoch relevant sein.
Reicht ein Kontaktformular aus, damit das BaFG gilt?
Die rechtliche Einordnung einfacher Kontakt- oder Anfrageformulare ist nicht in jedem Fall eindeutig. Entscheidend sind Funktion, Zielgruppe und die Frage, ob darüber ein Verbrauchervertrag angebahnt oder abgeschlossen wird. Bei rechtlicher Relevanz sollte der konkrete Fall fachlich geprüft werden.
Sind Kleinstunternehmen vom BaFG ausgenommen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Dienstleistungspflichten des BaFG ausgenommen. Dafür müssen sie weniger als zehn Personen beschäftigen und ihr Jahresumsatz oder ihre Jahresbilanzsumme darf zwei Millionen Euro nicht überschreiten. Die Voraussetzungen werden anhand der vollständigen Unternehmensdaten geprüft.
Bedeutet WCAG 2.2 AA automatisch rechtliche Konformität?
Nicht automatisch. WCAG ist ein technischer Standard. Die rechtliche Bewertung hängt vom anwendbaren Gesetz, dem konkreten Dienstleistungsumfang und den jeweils heranzuziehenden europäischen Vorgaben ab.
Reicht ein automatischer Accessibility-Scanner?
Nein. Automatische Tools erkennen nur bestimmte technisch prüfbare Fehler. Verständlichkeit, sinnvolle Alternativtexte, logische Tastaturbedienung und vollständige Nutzerprozesse benötigen zusätzlich eine manuelle Bewertung.
Kann eine bestehende Website barrierefrei optimiert werden?
In vielen Fällen ja. Zuerst wird geprüft, welche Barrieren aus Inhalt, Design, Theme, Plugins oder individueller Entwicklung entstehen. Danach lässt sich entscheiden, ob gezielte Korrekturen ausreichen oder ein umfassender Relaunch wirtschaftlich sinnvoller ist.
Bei größerem Anpassungsbedarf wird ein geplanter Relaunch als eigener Umfang eingeordnet.
Kann ein Accessibility-Widget alle Probleme lösen?
Ein Widget kann einzelne Darstellungs- oder Bedienoptionen ergänzen und je nach Umsetzung bestimmte Fehler beeinflussen. Eine vollständige Prüfung und gezielte Korrekturen an HTML-Struktur, Formularen, Fokussteuerung und Drittanbieter-Komponenten ersetzt es nicht. Ein Widget allein belegt keine vollständige Konformität.
Benötigt eine private Website eine Barrierefreiheitserklärung?
Welche Information oder Erklärung benötigt wird, hängt vom anwendbaren Rechtsrahmen ab. Öffentliche Stellen und private Dienstleistungserbringer können unterschiedlichen Vorgaben unterliegen. Die konkrete Form sollte rechtlich geprüft werden.
Was kostet die barrierefreie Optimierung?
Die Kosten richten sich nach Websiteumfang, technischer Ausgangslage, Anzahl der Barrieren und benötigten Anpassungen. Nach einer Erstprüfung kann der Aufwand für Audit, technische Umsetzung und Re-Test nachvollziehbar abgegrenzt werden.
Die Planung von Prüfumfang und Kosten trennt Bericht, Umsetzung und Nachtest.
Machen wir digitale Hürden sichtbar.
Besprechen Sie Ihr Vorhaben direkt mit Martin Exenberger und klären Sie den passenden nächsten Schritt.
- E-Mailoffice@maex.tech
- Telefon+43 664 22 81 677